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   BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93   

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BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93 (https://dejure.org/1994,14785)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 9 B 682.93 (https://dejure.org/1994,14785)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 9 B 682.93 (https://dejure.org/1994,14785)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klärung der Frage inwieweit eine Bestrafung zurückkehrender vietnamesischer Asylbewerber politische Verfolgung darstellt - Verneinung einer Verfolgungsgefahr für den Kläger auch ohne Berücksichtigung des "Reintegrationsabkommens" wegen der von ihm festgestellten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 jeweils mit weiten Nachweisen).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachterlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 jeweils mit weiten Nachweisen).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93
    Da dies ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht geschehen ist, brauchte sich dem Oberverwaltungsgericht die von der Beschwerde vermißte Beweisaufnahme nicht aufzudrängen; die Unterlassung der Beweiserhebung kann unter diesen Umständen nicht nachträglich als Aufklärungsmangel geltend gemacht werden (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93
    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein in dieser Weise begründetes Urteil hat aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53) nur Erfolg, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93
    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein in dieser Weise begründetes Urteil hat aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53) nur Erfolg, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt.
  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 682.93
    Zeugenbeweis muß, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, antragsgemäß erhoben werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 mit weiteren Nachweisen).
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